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Systemanalyse

Leistungsvielfalt dank umfassendem Know-how

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in allen Bau-Bereichen bieten wir Ihnen:

  • Verkehrswertermittlung:
    Die Verkehrswertermittlung ist einheitlich vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch geregelt (§ 194, BauGB).
    Der Verkehrswert bestimmt den Immobilienwert.
    Für die Verkehrswertermittlung benötigt man zahlreiche Unterlagen wie Flurkarte, Grundbuchauszüge, Flächenberechnungen, Bauzeichnungen, Mietverträge uvm.
    Der Aufbau des Gutachtens ist vorgegeben.
    Dazu gehören drei, für ein Verkehrswertgutachten vorgeschriebene normierte Verfahren:
    Das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren.

    Verkehrswertgutachten
    Für ein Verkehrswertgutachten wendet ein Sachverständiger möglichst alle drei Verfahren an. Dabei kommt es darauf an, um welche Art von Immobilie es sich handelt und welche gegenwärtige und/oder zukünftige Nutzung im Vordergrund steht.
     
  • Nutzwertanalyse:
    Der Ausgangspunkt einer Nutzwertanalyse ist ein zu entwickelndes Grundstück (unbebaut oder bebaut) oder eine Immobilie. Hierbei geht es um detaillierte, analytische Überlegungen zur neuen, geplanten oder bevorstehenden Nutzung. Dazu ist es wichtig, für möglichst viele Nutzungen die Eignung des vorhandenen Standortes bzw. der vorhandenen Immobilie zu prüfen, welche vergleichend dargestellt werden. Die Nutzwertanalyse prüft eine Vielzahl von Kriterien für die unterschiedlichen Nutzungsvorstellungen. Die verschiedenen Nutzungsideen werden durch die Verwendung eines Punktesystems in eine wertende Reihenfolge sortiert. Oberstes Ziel dieses Punktesystems ist es, die Entscheidung einzuengen, um eine zielgerichtete Entwicklung voranzubringen.
     
  • Energieausweise:
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
    Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.